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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hundesalon und Hundehort Bonnie und Clyde

Gegenstand des Vertrages ist die artgerechte Betreuung von Hunden durch die Hundebetreuerin gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Eigentümers oder Halters des Hundes (Kunde).

Die Hundebetreuerin übernimmt durch diesen Vertrag insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die Betreuung und Fütterung des Hundes, ggf. nach spezieller Vereinbarung, sowie bei Bedarf die Verabreichung von Medikamenten gemäss Weisung des Hundehalters.
  • Das Ausführen des Hundes, sowie die Nutzung einer Auslaufflächen in Gruppenhaltung.
  • Die Aufklärung des Hundehalters über mögliche Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs.
  • Die Bereitstellung eines warmen, zugfreien Ruheplatzes im Haus
  • Tierärztliche Versorgung im Notfall, falls notwendig Versorgung mit Medikamenten gemäss tierärztlicher Anordnung.

Die Hundebetreuerin kann i. d. R. keine Verantwortung übernehmen:

  • Für Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können.
  • Für auftretende Erkrankungen oder Parasitenbefall des Hundes während und nach der Betreuungszeit.
  • Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Halsbänder, etc.
  • Für Schäden bei einer Führung des Hundes ohne Leine auf Wunsch des Hundehalters.


Dem Hundehalter (Kunden) obliegen folgende Pflichten:

  1. Zahlung der vereinbarten Vergütung, welche bei Abgabe des Hundes an die Hundebetreuerin fällig ist.
  2. Die Hundebetreuerin über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten des Hundes aufzuklären und insbesondere alle Fragen betreffend das Tier und dessen Unterbringung wahrheitsgemäss beantwortet zu haben.
  3. Der Hundebetreuerin zu bestätigen, dass Hündinnen nicht tragend sind und voraussichtlich auch in der Betreuungszeit nicht läufig werden, da keine Verantwortung für eine ungewollte Trächtigkeit übernommen werden kann.
  4. Eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss für Schäden durch den Hund abgeschlossen zu haben.
  5. Der Kunde muss den Hund beim Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit wieder abholen. Sollte dies nicht geschehen und ist der verantwortliche Hundehalter nicht erreichbar, so kann der Hund auf Kosten des Kunden in einem Tierheim untergebracht werden. Nach Ablauf eines Monats bei Nichterreichbarkeit des Hundehalters wird eine Verzichtserklärung angenommen.

Allgemeine Hausregeln

Der Hund muss folgende Voraussetzungen mitbringen

  • Ein korrektes Sozialverhalten sowie einen guten Grundgehorsam
  • keinerlei übermässige Aggressionen gegenüber anderen Lebewesen
  • keine «Zerstörungswut»

Probezeit

Vor einer regelmässigen Betreuung muss der Hund auf Kosten des Hundehalters eine Probezeit von voraus vereinbarter Dauer im Rudel verbringen, um abzuklären, wie er sich in diesem zurechtfindet.


Krankheit, Unfall, Verletzungen

Läufige Hündinnen

Bitte beachten Sie, dass läufige Hündinnen bei uns nicht betreut werden können. Falls die Hündin während der Betreuung läufig wird, wird ein Zusatzaufwand (siehe aktuelle Preise) verrechnet.

Rüden

Unkastrierte Rüden nehme ich nur ins Rudel auf, sofern sie absolut sozialverträglich sind, nicht hypersexuell sind und sich das Markieren im Rahmen hält.

Fütterung

Die Fütterung erfolgt in der Regel 2 x täglich, kann jedoch nach Ihren Wünschen angepasst werden. Am besten bringen Sie das gewohnte Futter Ihres Hundes mit, damit es keine Futterumstellung für Ihren Hund gibt. Alternativ kann ich Ihrem Hund von meinem Hundefutter geben, was ich mit einem Aufpreis von CHF 5.- pro Tag verrechne.

Bringen / Abholen

Die Bring- und Abholzeiten Ihres Hundes sind weiter unten aufgeführt

Preise und Bezahlung

Es gelten die auf der Website https://hundesalon-boncly.ch/hundehort publizierten Preise.

Bezahlung ist per Twint, Einzahlungsschein (für Stammkunden), EC-Gerät (ausser Postkarte) oder bar möglich. In Ausnahmen kann Bezahlung gegen Rechnung vereinbart werden.

Mitbringen

  • Halsband und passendes Gstältli – bitte KEINE Leinen mitbringen
  • Futter, in Portionen abgepackt MIT Anleitung
  • Kopie Heimtierpass bzw. Impfausweis
  • auf Verlangen der Hundebetreuerin: Kopie der Haftpflichtversicherung-Police


Stornierungsbedingungen

Uns ist bewusst, dass unseren Kunden bei einer Buchung auch mal etwas dazwischenkommen kann. Gleichwohl bitten wir Sie um Verständnis, dass im Falle von Absagen Stornierungsgebühren bzw. Kosten anfallen:

Regelung bei Tagesgästen und Gästen mit einer Übernachtung (Abholung bis 08:00Uhr)
Die Abmeldung muss spätestens 48 Stunden vor Antritt erfolgen. Ansonsten sind die vereinbarten Aufenthaltskosten geschuldet.

Regelung bei Ferienaufenthalten (ab Tag 3 gilt ein Aufenthalt als Ferienaufenthalt)

• bei einer Absage 14 Tage und mehr vor Antritt werden keine Kosten fällig.

• bei einer Absagen 8 bis 13 Tage vor Antritt sind 50% der vereinbarten Aufenthaltskosten

geschuldet.

• bei Absagen am Antrittstag bis 7 Tage vor Antritt sind die vereinbarten Aufenthaltskosten

vollumfänglich geschuldet.


Provisorische Buchungen sind nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass mit der definitiven Buchung eine Anzahlung von 30% des Pensionsaufenthaltes anfallen kann. Diese Anzahlung wird von dem geschuldeten Betrag abgezogen.


Öffnungszeiten (Bring- und Holzeiten)


Damit alle Hunde mit zum Spaziergang können, sehen Sie hier unsere Bring- und Holzeiten.

Montag bis Freitag:


Bringen und Abholen am Morgen: 07.00 – 08.00 Uhr. In absoluten Ausnahmefällen ist ein Bringen und/oder Holen nach vorhergehender Absprache bis 09:00 Uhr möglich.

Bringen und Abholen am Nachmittag/Abend: 17.30 – 18.30 Uhr. In absoluten Ausnahmefällen ist eine Abholung nach vorhergehender Absprache bis 19.30 Uhr möglich.

Samstag und Sonntag sind die Bring- und Abholzeiten nach vorheriger Absprache zu Vereinbaren.


Wir danken für Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser Zeiten. Sie erleichtern uns so unsere Arbeit, denn so können wir uns zu diesen Rand. Spazier- und Fütterungszeiten voll und ganz Ihren Fellnasen widmen.


Bitte beachten Sie, dass wir ausserhalb der oben genannten Zeiten keine Hunde annehmen oder nach Hause geben, auch keine Auskunft erteilen und dass wir nach 19.30 Uhr keine Hunde mehr zurückgeben.

Bildmaterial


Wir fotografieren immer wieder gerne die uns anvertrauten Hunde oder machen Videoaufnahmen.
Dieses Material verwenden wir auch auf unserer Website, auf Facebook, im Jahrbuch oder für Publikationen.

Haftungsausschluss und Versicherung

Grundsätzlich tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen entsprechend versichert sein. Die Tierbetreuerin haftet für allfälliges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen der Kundschaft und der Tierbetreuerin oder bei Streitigkeiten ist ausschliesslich der Geschäftssitz der Tierbetreuerin in 8558 Raperswilen TG.

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